Gemeindeverwaltung BleienbachNeustrasse 4 · 3368 Bleienbach · Tel. 062 922 57 20 · Fax 062 923 19 15 · info@bleienbach.ch

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Todesfälle


Meldung an Zivilstandsamt

Wenn jemand in Bleienbach verstorben ist, muss der Tod durch die engsten Familienangehörigen unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung (Original) und des Familienbüchleins beim Zivilstandsamt Kreis Oberaargau in Langenthal gemeldet werden. Allenfalls kann der Bestatter für die Meldung beim Zivilstandsamt bevollmächtigt werden.

Adresse:

Zivilstandskreis Oberaargau
Melchnaustrasse 28
4901 Langenthal
Te. 031 635 42 70
www.pom.be.ch

Stirbt jemand im Spital oder Heim, erledigt in der Regel diese Institution die Meldung an das Zivilstandsamt.


 

Meldung an Pfarramt
Bei einem Todesfall wenden Sie sich für den Abdankungsgottesdienst und die kirchliche Bestattung an das Pfarramt Bleienbach Herr Pfr. Pius Bichsel, Kirchgasse 19, 3368 Bleienbach, Tel. 062 922 23 10.

Bei Ferienabwesenheit wenden Sie sich direkt an  

Pfr. Werner A. Sommer
Südstrasse 33 B
4900 Langenthal
Tel. 062 544 69 33
w.sommer@besonet.ch


 

Meldung an Gemeinde
Erfolgt der Tod nicht in Bleienbach oder wird die Anzeige direkt beim Zivilstandsamt in Langenthal vorgenommen, so ist im Anschluss daran ebenfalls unverzüglich der Gemeinde Meldung über den Tod zu erstatten, damit die nötigen Formalitäten erledigt werden können.

Meldung an

Gemeindeverwaltung
Neustrasse 4
Tel. 062 922 57 20.

Die Gemeinde hat folgende Fragen an die Angehörigen:
- Datum der Beerdigung, Uhrzeit      
- Besammlung auf dem Friedhof (ja/nein)      
- Reihengrab od. Urnengrab     
- Urnenbeisetzung auf bestehendes Reihengrab (wenn ja, auf welches Grab)      
- Bei Beisetzung auf Gemeinschaftsgrab (spez. Formular - unterzeichnen lassen)      
- Wird die Leiche/Urne durch das Bestattungsinstitut überführt
Normaler Blumenschmuck für das Grab. Falls ja, erledigt dies Friedhofsgärtner "Die Dorfgärtnerei" auto­matisch. Im Fall von Wünschen bezüglich Blumen und Farbe haben die Angehörigen direkt noch mit der Gärtnerei Kontakt aufzunehmen und einen entsprechenden Auftrag zu er­teilen. Die Kosten für den Blumenschmuck gehen in jedem Fall zulasten der Erbschaft.



Automatische Benachrichtigung seitens Gemeinde

Wenn die Beerdigung feststeht und alle obigen Fragen geklärt sind, benachrichtigt die Ge­meindeverwaltung die folgenden Stellen:
- Pfarramt inkl. Organist    
- Sigrist    
- Totengräber    
- Friedhofsgärtner    
- Grabkreuzmaler    
- Bestattungsinstitut
-
Aero-Club (Fluglärm während Beisetzung/Gebet auf dem Friedhof)


 

Siegelungsprotokoll
Seitens der Gemeinde ist von Gesetzes wegen ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Der Gemeindepräsident wirkt in Bleienbach gleichzeitig als Siegelungsbeamter. Er wird sich mit den Angehörigen bezüglich Termin in Verbindung setzen. Die Aufnahme des Siegelungs­protokolls hat innert sieben Tagen nach dem Tod zu erfolgen. Die Angehörigen erhalten ein Ex­emplar des Formulars ausgehändigt, damit sie sich auf die Fragen vorbereiten und die Akten bereitstellen können. Von allen voraussichtlichen Erben ist eine Liste mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser vorzubereiten. Falls das Vermögen den Betrag von Fr. 100'000.–– übersteigt, ist durch einen Notar ein Steuerin­ventar zu errichten. Die Erben haben anlässlich der Aufnahme des Siegelungsprotokolls den Notar bekannt zu geben.


 

Folgende weiteren Punkte sind zu beachten:

Steuern
Die nötigen Mutationen bezüglich der Steuern erfolgen durch die Gemeindeverwaltung. Stirbt ein Ehemann, wird die Witwe ab Todestag selbständig steuerpflichtig. Die Steuerverwaltung stellt automatisch eine Steuererklärung zu.

AHV/IV/EL
Die Abmeldung der Rente erfolgt durch die AHV-Zweigstelle, falls die Rente durch die Ausgleichskasse des Kantons Bern ausgerichtet worden ist. Wurde die Rente von einer anderen Ausgleichskasse (Berufsverband GBI usw.) ausbezahlt, haben die An­gehörigen dieser Kasse direkt Bericht zu erstatten.  Zuviel bezogene Rentengelder müssen zurückerstattet werden. Es ist deshalb vorteilhaft, wenn die Meldung an die Ausgleichskasse möglichst rasch erfolgt.

Heimatschein
Der auf der Gemeinde deponierte Heimatschein wird an das Zivilstandsamt der Heimatge­meinde zurückgesandt. Für überlebende Ehegatten ist ein neuer Heimatschein auszufertigen. Die Gemeindeverwaltung bestellt das neue Dokument und stellt die Gebühren anschliessend in Rechnung.