Onlineschalter

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    Abfallkalender
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    Abfallreglement

    Version 2022

    Dateien
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    Abfallverordnung

    Version 2022

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    Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührenreglement
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    Adressänderung

    Adressänderung

    • Umzüge innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden.
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    AHV-Formulare der Ausgleichskasse des Kantons Bern
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    AHV-Formulare und Merkblätter (Schweiz)
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    An-/Abmeldung

    Anmeldung

    • Schweizerbügerinnen und Schweizerbürger haben sich innert 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung anzumelden.
    • Folgende Dokumente sind mitzubringen: Krankenkassenkarte, Familienbüchlein (nur bei Familien)
    • Ausländerinnen und Ausländer haben sich innert acht Tagen auf der Gemeindeverwaltung anzumelden.
    • Folgende Dokumente sind mitzubringen: Pass, Ausländerausweis oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung, Familienbüchlein (nur bei Familie)


    Abmeldung

    • Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer haben sich innert 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung abzumelden.
    • Schweizerinnen und Schweizer erhalten gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises den Heimatschein ausgehändigt.
    • Ausländerinnen und Ausländer haben den Ausländerausweis mitzubringen.
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    Bauland / Zonenplan

    Bauland

    Betreffend freiem Bauland in der Gemeinde Bleienbach können Sie mit der Gemeindeverwaltung Bleienbach, Neustrasse 4, 3368 Bleienbach
    Tel. +41 62 922 57 20 Kontakt aufnehmen.

    ÖREB-Kataster

    Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.

    Die Gemeinde Bleienbach ist öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.

    Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern https://www.agi.dij.be.ch/de/start/kataster/oereb-kataster.html
    eingesehen werden. Pro Parzelle kann ein PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
    Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen 
    https://www.cadastre.ch

    Zonenplan / RegioGis

    Den Grundbuchplan, den Zonenplan und andere Ansichten zu Bleienbach finden Sie im RegioGis. Dies ist eine regionale  Datenplattform für die Regionen Emmental und Oberaargau sowie Teilen der Region Bern und Oberland. Das RegioGis wird periodisch mit den Daten aus dem Grundbuch aktualisiert.
    https://webgis101.ostag-ing.ch/weboffice/synserver?project=07_RegioGIS_4_0&x=2624172.8935310305&y=1225909.22196300007&scale=5000&view=Zonenplan

     

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    Baureglement

    Version 2020

    Dateien
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    Behördenverzeichnis
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    Bestattungs- und Friedhofsreglement

    Version 2010 inkl. Aenderung 2012

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    Bestellung Strafregisterauszug
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    Bewilligung Lottos und Tombolas
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    Datenschutzreglement

    Version 2005

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    Der Kanton Bern
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    Der Oberaargau
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    Die Schweizerische Eidgenossenschaft
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    Familienschein/Geburtsurkunde/Heimatschein online bestellen
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    Gastgewerbliche Einzelbewilligung

    Ab sofort können in der Gemeinde Bleienbach die Gesuche um Gastgewerbliche Einzelbewilligung für Veranstaltungen online eingereicht werden.

    Für die Erfassung eines Gesuch um Gastgewerbliche Einzelbewilligung benötigen Sie ein BE-Login.

    Sollte eine digitale Einreichung nicht möglich sein, können Sie das Gesuch nach wie vor in Papierform auf der Gemeindeverwaltung einreichen.

    Bei Fragen dürfen Sie sich gerne auf der Gemeindeverwaltung melden.

     

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    Gebührenreglement

    Version 2013

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    Gebührenverordnung

    Version 2013

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    Gebührenverordnung zu Abwasserentsorgungsreglement
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    Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement
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    Geburt

    Geburt

    • Geburten in der Gemeinde sind dem Zivilstandsamt Oberaargau, Melchnaustrasse 28, 4900 Langenthal, Tel. +41 31 635 42 70, zu melden. Bei Geburten in Spitälern besorgt die Spitalverwaltung die Anmeldung.
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    Heirat
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    Organisationsreglement

    Version 2024

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    Organisationsverordnung

    Version 2024

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    Personalreglement

    Version 2024

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    Personalverordnung

    Version 2024

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    Schweizer Pass / Identitätskarte

    Pass / ID-Karte

    Für die Ausstellung von Pässen und Identitätskarten sind die sieben kantonalen Ausweiszentren in Bern, Biel, Thun, Courtelary, Interlaken, Langenthal und Langnau i. E. zuständig.

    Pässe und Identitätskarten können im Kanton Bern ausschliesslich in einem dieser Ausweiszentren – für die Bürgerinnen und Bürger frei wählbar – beantragt werden. 

    Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation unter folgender Telefonnummer möglich: 
    +41 31 635 40 00.

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    Steuern / Abgaben

    Steuern / Abgaben

     

    Steuern

    Kantonssteuern
    3.025 Einheiten

    Gemeindesteuern
    1.45 Einheiten

    Liegenschaftssteuer vom amtlichen Wert
    1.00 Promille

    Kirchensteuer evangelisch-reformiert
    0.175 Einheiten

    Kirchensteuer römisch-katholisch
    0.190 Einheiten

    Feuerwehrsteuer 0.08 Einheiten der einfachen Steuer, jedoch mindestens CHF 20.00, maximal CHF 300.00

    Hundesteuer für jedes Tier
    CHF 50.00

    Abgaben und Gebühren

    Trinkwassergebühren (zuzüglich Mwst.)
    Wiederkehrende Gebühren

    pro Haushalt
    CHF 220.00

    pro m3 Verbrauch
    CHF 1.40

    Bauwasser nach Verbrauch, mindestens
    CHF 200.00

    Einmalige Gebühren

    pro Belastungswert
    CHF 110.00

    Neubauten mind.
    CHF 6'500.00

    Abwassergebühren (zuzüglich Mwst.)
    Wiederkehrende Gebühren

    pro Haushalt, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb
    CHF 180.00

    pro m3 nach Trinkwasserverbrauch pro Haushalt, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb
    CHF 1.60

    Einmalige Gebühren

    pro Belastungswert (BW) (indexiert)
    CHF 218.00

    Kehrichtgebühren

    pro Haushalt
    CHF 80.00

    pro Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieb
    CHF 80.00

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    Todesfall

    Todesfälle


    Meldung an Zivilstandsamt
    Wenn jemand in Bleienbach verstorben ist, muss der Tod durch die engsten Familienangehörigen unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung (Original) und des Familienbüchleins beim Zivilstandsamt Kreis Oberaargau in Langenthal gemeldet werden. Allenfalls kann der Bestatter für die Meldung beim Zivilstandsamt bevollmächtigt werden.

    Adresse:

    Zivilstandskreis Oberaargau
    Melchnaustrasse 28 
    4901 Langenthal 
    Tel. +41 31 635 42 70
    www.pom.be.ch

    Stirbt jemand im Spital oder Heim, erledigt in der Regel diese Institution die Meldung an das Zivilstandsamt.

     

    Meldung an Pfarramt
    Bei einem Todesfall wenden Sie sich für den Abdankungsgottesdienst und die kirchliche Bestattung an das Pfarramt Bleienbach Herr Pfr. Pius Bichsel, Kirchgasse 19, 3368 Bleienbach, Tel. +41 62 922 23 10.

    Bei Ferienabwesenheit wenden Sie sich direkt an  

    Pfr. Werner A. Sommer
    Südstrasse 33 B
    4900 Langenthal
    Tel. +41 62 544 69 33
    w.sommer@besonet.ch

     

    Meldung an Gemeinde
    Erfolgt der Tod nicht in Bleienbach oder wird die Anzeige direkt beim Zivilstandsamt in Langenthal vorgenommen, so ist im Anschluss daran ebenfalls unverzüglich der Gemeinde Meldung über den Tod zu erstatten, damit die nötigen Formalitäten erledigt werden können.

    Meldung an

    Gemeindeverwaltung 
    Neustrasse 4
    Tel. +41 62 922 57 20.

    Die Gemeinde hat folgende Fragen an die Angehörigen:
    - Datum der Beerdigung, Uhrzeit      
    - Besammlung auf dem Friedhof (ja/nein)      
    - Reihengrab od. Urnengrab      
    - Urnenbeisetzung auf bestehendes Reihengrab (wenn ja, auf welches Grab)      
    - Bei Beisetzung auf Gemeinschaftsgrab (spez. Formular - unterzeichnen lassen)      
    - Wird die Leiche/Urne durch das Bestattungsinstitut überführt
    Normaler Blumenschmuck für das Grab. Falls ja, erledigt dies Friedhofsgärtner "Die Dorfgärtnerei" auto­matisch. Im Fall von Wünschen bezüglich Blumen und Farbe haben die Angehörigen direkt noch mit der Gärtnerei Kontakt aufzunehmen und einen entsprechenden Auftrag zu er­teilen. Die Kosten für den Blumenschmuck gehen in jedem Fall zulasten der Erbschaft.
     


    Automatische Benachrichtigung seitens Gemeinde
    Wenn die Beerdigung feststeht und alle obigen Fragen geklärt sind, benachrichtigt die Ge­meindeverwaltung die folgenden Stellen:
    - Pfarramt inkl. Organist    
    - Sigrist    
    - Totengräber    
    - Friedhofsgärtner    
    - Grabkreuzmaler    
    - Bestattungsinstitut
    - Aero-Club (Fluglärm während Beisetzung/Gebet auf dem Friedhof)
     


    Siegelungsprotokoll
    Seitens der Gemeinde ist von Gesetzes wegen ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Der Gemeindepräsident wirkt in Bleienbach gleichzeitig als Siegelungsbeamter. Er wird sich mit den Angehörigen bezüglich Termin in Verbindung setzen. Die Aufnahme des Siegelungs­protokolls hat innert sieben Tagen nach dem Tod zu erfolgen. Die Angehörigen erhalten ein Ex­emplar des Formulars ausgehändigt, damit sie sich auf die Fragen vorbereiten und die Akten bereitstellen können. Von allen voraussichtlichen Erben ist eine Liste mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser vorzubereiten. Falls das Vermögen den Betrag von Fr. 100'000.–– übersteigt, ist durch einen Notar ein Steuerin­ventar zu errichten. Die Erben haben anlässlich der Aufnahme des Siegelungsprotokolls den Notar bekannt zu geben.

     

    Folgende weiteren Punkte sind zu beachten:

    Steuern
    Die nötigen Mutationen bezüglich der Steuern erfolgen durch die Gemeindeverwaltung. Stirbt ein Ehemann, wird die Witwe ab Todestag selbständig steuerpflichtig. Die Steuerverwaltung stellt automatisch eine Steuererklärung zu.
     

    AHV/IV/EL
    Die Abmeldung der Rente erfolgt durch die AHV-Zweigstelle, falls die Rente durch die Ausgleichskasse des Kantons Bern ausgerichtet worden ist. Wurde die Rente von einer anderen Ausgleichskasse (Berufsverband GBI usw.) ausbezahlt, haben die An­gehörigen dieser Kasse direkt Bericht zu erstatten.  Zuviel bezogene Rentengelder müssen zurückerstattet werden. Es ist deshalb vorteilhaft, wenn die Meldung an die Ausgleichskasse möglichst rasch erfolgt.

    Heimatschein
    Der auf der Gemeinde deponierte Heimatschein wird an das Zivilstandsamt der Heimatge­meinde zurückgesandt. Für überlebende Ehegatten ist ein neuer Heimatschein auszufertigen. Die Gemeindeverwaltung bestellt das neue Dokument und stellt die Gebühren anschliessend in Rechnung.

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    Ver-und Entsorgung

    Ver- und Entsorgung

      
    Bezug von Elektrizität / Zählerablesung
    Quartalsweise werden die Stromzähler durch die onyx Energie Dienste abgelesen. Die Ablesungen erfolgen jeweils:

    Ab 1. Januar - ca. 15. Januar

    Ab 1. April - ca. 15. April

    Ab 1. Juli - ca. 15. Juli

    Ab 1. Oktober - ca. 15. Oktober

    Bei Ferienabwesenheiten, Wegzügen, Umzügen, etc. melden Sie sich frühzeitig bei den onyx Energie Dienste, Waldhofstrasse 1, 4901 Langenthal, 
    Tel. +41 62 919 21 75 oder online auf der Homepage 
    www.onyx-energie.ch

    Bezug von Wasser / Zählerablesung
    Jährlich wird der Wasserzähler durch Herrn Hans Steiner abgelesen. Die Ablesung erfolgt jeweils:

    November/Dezember

    Wir bitten die Bevölkerung, Herrn Hans Steiner bei Ferienabwesenheiten frühzeitig zu verständigen, damit die Ablesung vorgängig durchgeführt werden kann. Ebenfalls bei Wegzügen, Umzügen, etc. ist mit dem Wasserzählerableser Kontakt aufzunehmen. Tel. +41 76 831 73 09. 


    Abfallentsorgung

    Hauskehricht
    Kehrichtabfuhr: 1x wöchentlich am Dienstagnachmittag

    • Offizielle KEBAG Kehrichtsäcke: 
      •   17  l      CHF    5.90    (pro Rolle)
      •   35 l       CHF    9.90    (pro Rolle)
      •   60 l       CHF  14.70    (pro Rolle)
      •  110 l      CHF  26.50   (pro Rolle)
    • Private Gebinde, Schachteln oder Einzelgegenstände bis 10 kg sowie nicht offizielle Säcke bis 60 Liter sind mit Bündelmarken zu versehen: 
      Pro Bogen CHF 14.70
    • Sperrgut bis 30 kg (Höchstlänge 200 cm) oder nicht offizielle Säcke bis 110 Liter sind mit Sperrgutmarken zu versehen:
      Pro Bogen CHF 26.50
    • Container (800 Liter) sind pro Leerung mit einem Containerband zu versehen:
      Pro Block  CHF 149. --

    Marken und KEBAG Kehrichtsäcke sind auf der Gemeindeverwaltung zu beziehen.
    KEBAG Kehrichtsäcke können auch an anderen offiziellen Verkaufstellen bezogen werden.



    Grobsperrgutmaterial
    Das Grobsperrgutmaterial, d.h. grössere brennbare Gegenstände wie Holz, alte Möbelstücke, Matratzen, Kunststoffgegenstände usw. können wöchentlich am Dienstagnachmittag der normalen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Das Sperrgut ist mit Gebührenmarken zu versehen. Gebührenmarken für das Grobsperrgut sind auf der Gemeindeverwaltung erhältlich.  Nicht frankierte oder zu grosse Gegenstände werden nicht aufgeladen.


    Tonerkartuschen und Tintenpatronen
    Tonerkartuschen und Tintenpatronen können kostenlos in der Sammelbox vor der Eingangstüre der Gemeindeverwaltung entsorgt werden!


    Aluminium
    Aluminium-Abfälle können hinter dem Gemeindehaus (bei Glassammelstelle) im Blechbüchsen-Sammelbehälter (rot) entsorgt werden.


    Altapier und Karton
    Altpapier und Karton Sammeln ist sinnvolles Recycling.
    In die Sammlung gehören Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte und Schreibpapiere, die in den Haushaltungen anfallen. In Tragtaschen, Säcken und Schachteln bereitgestelltes Papier wird nicht eingesammelt, sie bergen die Gefahr der Durchmischung mit Kehricht. Das Papier ist gebündelt bereitzustellen.

    Anfallender Karton ist ebenfalls gebündelt bereitzustellen. Plastifizierte Verpackungen wie Milch- oder Fruchtsaftbeutel oder wasserfeste Waschpulververpackungen und ähnliches Verpackungsmaterial gehören in den Hauskehricht und sind mit diesem zu entsorgen.     


    Altmetallsammlung
    Die diesjährige Altmetallsammlung findet statt:
    Samstag, 2. November 2024
    08.00 - 10.00 Uhr auf dem Dorfplatz


    Sonderabfallsammlung ohne Elektroschrott
    Die diesjährige Sonderabfallsammlung findet statt:
    Samstag, 2. November 2024
    13.30 - 15.30 Uhr auf dem Dorfplatz


    Grünabfuhr
    Grundsätzlich: Die Sammlung der Biomasse wird dem Unternehmer übertragen. Er verkauft seinen Kunden via Gemeindeverwaltung, Jahres- und Bündelmarken, welche die Entschädigung für Abfuhr, Transport, sämtliche Abgaben für Fahrzeug und Personal sowie die Verwertungsgebühren einschliessen.  Unternehmer: Ernst Gerber AG, Roggwil; Verwertungsanlage: Kompogas, Langenthal. Aus den Garten- und Küchenabfällen werden in der Kompogas-Anlage Energie (Biogas / Strom), Kompost und Dünger hergestellt.
    www.axpo.ch
     

    Jahresmarke Grüncontainer (können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden)
    140L   CHF 125.--
    240L   CHF 185.--
    770L   CHF 610.--

    Einzelmarken Grüncontainer (können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden)
    140L   CHF   9.10
    240L   CHF 14.70
    770L   CHF 46.40


    Kadaversammelstelle
    Die Kadaversammelstelle ist dem Schlachthaus Langenthal angegliedert. 
    Öffnungszeiten Montag bis Freitag 09.00 - 11.00 Uhr 
    Ausserhalb der Öffnungszeiten in dringenden Fällen 
    Tel. +41 62 922 11 29

    Schlachthaus Langenthal 
    Gaswerkstrasse 68 
    4900 Langenthal
    www.schlachthaus-langenthal.ch


    Wasserversorgung
    Die Gemeinde Bleienbach bezieht das Wasser beim Gemeindeverband Wasserversorgung untere Langete WUL www.wul-wasser.ch. Betreffend der Trinkwasserqualität verweisen wir auf den Link www.trinkwasser.ch
     


    Diverses
    Glas, Blechdosen, Kaffeekapseln, noch tragbare Kleider und Schuhe können in den entsprechenden Containern / Gebinden beim Feuerwehrmagazin hinter der Gemeindeverwaltung fachgerecht entsorgt werden. Besten Dank für Ihre Mithilfe.

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    Verordnung über die Benützung von Schulräumen und der Mehrzweckhalle
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    Wasserversorgungsreglement

    Version 2009

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    Wohnungssuche